Für
Massenaufstiege von Luftballons ist nach
§16a LuftVO
die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe
bei der DFS Deutsche
Flugsicherung GmbH erforderlich.
Eine
schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege
· in der Umgebung der
internationalen Verkehrsflughäfen ( wie z. B. Frankfurt ),
· im Umkreis von 15 km um Regionalflughäfen ( wie z. B. Augsburg ),
· im Umkreis von 15 km um Militärflugplätze,
· von mehr als 500 Ballonen.
Mit einem
Vorlauf von 8 Werktagen benötigt die DFS (
vorzugsweise per eMail an ballon@dfs.de ) folgende Informationen:
· geplanter Zeitraum ( Beginn bzw.
Ende ) und Datum des Aufstiegs,
· Ort des Aufstiegs ( mit
Postleitzahl und genauer Anschrift, ggf. geographische Koordinaten ),
· Anzahl der Ballone,
· Ansprechpartner für Rückfragen (
Telefon- und Telefaxnummer ).
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