Glückslaterne - Fluglaterne
Heißluftballons und Glückslaternen zur
Hochzeit sind out! Feuer- und Brandgefahr! In vielen Bundesländern sind sie
verboten.
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Himmelslaterne, Hochzeitslaterne, Skylaterne, Heißluftballon.
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auch für Party, Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten, Valentin, Jubiläen, Sommerfest, Vereinsfeier, Festivals, Taufe, Firmenfeier. Die Partylaterne oder Glückslaterne kann bei verschiedensten Veranstaltungen und Anlässen eingesetzt werden.
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Himmelslaternen fliegen lassen.
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Sicherheitshinweise & Informationen
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Gemäß Luftverkehrsordnung §16 Abs.4 benötigt man für Wunschlaternen unter Beachtung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften keine Flugerlaubnis. Unter
Beachtung der Sicherheitshinweise kann die Fluglaterne an sämtlichen Tagen im Jahr eingesetzt werden.
Folgende sicherheitsbedingte Einschränkungen sind unbedingt zu beachten: Fluglaternen dürfen nicht in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen, Gebäuden oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen, Betriebe mit entzündlichen Stoffen, Papierfabriken und oder in unmittelbarer Nähe von Häusern, Bäumen, Hochspannungsmasten und sonstigen Hindernissen starten., da die Fluglaternen Brände auslösen können. Orte in der Nähe zu Flugplätzen (in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughäfen (50 km) erlauben keinen Start der Fluglaterne, hier besteht absolutes Flugverbot. Das Fliegenlassen von mehr als 10 Stück bedarf einer Genehmigung der Deutschen Flugsicherung GmbH. Informieren Sie sich unbedingt vor dem Start, ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Start der Fluglaterne am gewählten Ort gestattet ist. Auskunft erhalten Sie bei der Deutschen Flugsicherung GmbH.
In
mehreren Bundesländern ist das Steigenlassen von Skylaternen
mittlerweile verboten! Durch leichtfertigen und unverantwortlichen
Einsatz der Himmelslaternen, unter Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften,
sind Unfälle und Brände in nicht unerheblichem Ausmaß entstanden!
Im Zweifel holen Sie sich bitte bei Städten und Gemeinden eine telefonische Auskunft, ob der Start der Skyballons erlaubt ist!
Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldbußen!
Der Gebrauch von Himmelslaternen im europäischen Ausland (außerhalb Deutschlands) muss von Ihnen selbst geklärt werden.
Die Fuglaterne oder Glückslaterne darf nur bis zu einer Windstärke von maximal 2 Bft aufsteigen. Erlaubt ist der Aufstieg bei Windstille und sehr leichtem Wind. Bei höheren Windstärken kann die Glückslaterne abgetrieben werden und Brände verursachen. Bitte beachten Sie unbedingt die vorherrschende Windrichtung und vermeiden Hindernisse in der Flugbahn.
Bei starker Luftfeuchtigkeit, Nebel, Regen ist ein Aufsteigen der Glückslaterne nicht möglich.
Bringen Sie keine Schnur an der Himmelslaterne an! Der Flugkörper ist aus Papier und wird sich beim Kippen entzünden. Die Skylaterne steigt bei Windstille ca. 400 bis 600 Meter gerade auf und fällt in einem Radius von ca. 50 bis 100 Metern wieder nach unten.
Entfalten Sie das Papier der Glückslaterne so weit wie möglich und zünden Sie anschließend den Brennkörper an. Eine Anwendung mit 2 Personen ist dringend zu empfehlen: Das Bereithalten des Flugkörpers und das Anzünden der Brennkammer ist für eine einzige Person zu gefährlich, da der Flugkörper sich entzünden kann.
Die Fluglaterne besteht aus Reispapier und Bambus und ist daher biologisch unbedenklich. Sie kann nur einmal verwendet werden.
Als Wiederverkäufer und Anbieter der Glückslaternen schließen wir eine Haftung unsererseits bei Unfällen, Bränden, Verbrennungen oder sonstigen entstandenen Schäden ausdrücklich aus. Wir bitten dringend um Einhaltung der o.g. Sicherheitsvorschriften,
sowie der gesetzlichen Vorschriften.
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