Für
Massenaufstiege von Luftballons ist nach
§16a LuftVO
die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe
bei der DFS
Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.
Eine
schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für
Ballonaufstiege
· in der Umgebung der
internationalen
Verkehrsflughäfen ( wie z. B. Frankfurt
),
· im Umkreis von 15
km um Regionalflughäfen ( wie z. B. Augsburg
),
· im Umkreis von 15
km um Militärflugplätze,
· von mehr als 500
Ballonen.
Mit
einem Vorlauf von 8
Werktagen benötigt
die DFS ( vorzugsweise per eMail
an ballon@dfs.de ) folgende
Informationen:
· geplanter Zeitraum
( Beginn bzw. Ende ) und Datum des Aufstiegs,
· Ort des Aufstiegs (
mit Postleitzahl und genauer Anschrift, ggf. geographische
Koordinaten ),
· Anzahl der
Ballone,
· Ansprechpartner für
Rückfragen ( Telefon- und Telefaxnummer ).
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